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>> AGB


§1: Allgemeine Bestimmungen
  1. Die Veranstaltung dient einem gemeinnützigen Zweck. Die Kostenbeiträge sind zur Kostendeckung bestimmt. Entsteht ein Überschuß aus Einnahmen, so wird dieser zur Finanzierung weiterer Veranstaltungen wie dieser herangezogen.
  2. Der Veranstalter behält sich vor einzelne Teilnehmer oder Gruppen von Teilnehmern bei Nichteinhaltung der hier festgelegten Bestimmungen von der laufenden Veranstaltung und von weiteren Veranstaltungen dieser Art auszuschließen. Ein Anspruch auf Erstattung des gezahlten Kostenbeitrages besteht nicht.
  3. Der Veranstalter behält sich vor den Teilnehmer über aktuelle Neuigkeiten per eMail zu kontaktieren. Nach der Veranstaltung behält sich der Veranstalter vor die angemeldete eMail Adresse des Teilnehmers in den eMail-Verteilers des Veranstalters zu übernehmen und ihn eMails-Neuigkeiten über weitere Veranstaltungen zuzuschicken. Aus dem Verteiler kann sich der Teilnehmer jederzeit per eMail abmelden.
  4. Den Anweisungen der Veranstalter ist in jedem Falle Folge zu leisten.

§2: Voraussetzungen zur Teilnahme an der Veranstaltung
  1. Jeder Teilnehmer ist für die Funktionalität und Sicherheit seiner Geräte selbst verantwortlich.
  2. Den Anweisungen der Veranstalter bezüglich der Inbetriebnahme des eigenen Rechners ist unbedingt Folge zu leisten.
  3. Jeder Teilnehmer hat sich vor Ort über die aktuellen und individuellen Bestimmungen der laufenden Veranstaltungen pflichtgemäß zu informieren.
  4. Teilnehmer unter 18 Jahren müssen eine Einverständniserklärung von den Erziehungsberechtigten unterzeichnet bei Eintritt abgeben.

§3: Bestimmungen während des Ablaufs der Veranstaltung

  1. Jeder Teilnehmer verpflichtet sich dazu, die allgemein gültigen guten Sitten im Umgang mit seinen Mitmenschen auf der Veranstaltung einzuhalten und gegen diese nicht zu verstoßen. Die Veranstalter behalten sich das Recht vor, bei etwaigem Verstoß gegen diese Regel den Betreffenden von der Veranstaltung auszuschließen.
  2. Der Veranstalter haftet nicht für etwaige gesetzwidrige Aktivitäten seitens der Teilnehmer. Besonders hervorgehoben werden hier: Software Piraterie, Verbreitung verbotener Datenbestände, Beeinträchtigung oder Beschädigung fremder Datenanlagen usw..
  3. Jeder Teilnehmer ist für die Daten auf seinem Rechner selbst verantwortlich. Dies gilt besonders für die Einhaltung von EULAs und anderen Lizenzvereinbarungen. Der Veranstalter übernimmt hierfür weder Verantwortung noch Haftung.
  4. Der Einsatz von Raubkopien wird untersagt. Es darf nur lizenzierte Software eingesetzt werden. Da wir nicht in der Lage sind, dies zu prüfen, haftete allein der Inhaber für illegale Software.
  5. Jeder Teilnehmer ist für den Schutz und die Sicherheit seines Eigentums selbst verantwortlich.
  6. Der Veranstalter sorgt, soweit es in seinen Möglichkeiten gegeben ist, eventuelle technische Störungen schnellstmöglich zu begegnen und, falls möglich, zu beheben. Betriebsgarantien sind ausgeschlossen.
  7. Die bereitgestellte Stromversorgung ist AUSSCHLIESSLICH für den Betrieb der Computeranlage zu nutzen. Der Betrieb von anderen Geräten die übermäßig viel Strom verbrauchen (Verstärkeranlagen, Mikrowellenherde, Kaffeemaschinen etc.) ist untersagt.
  8. Das Mitbringen von größeren Getränkemengen, insbesondere alkoholischer Getränken ist nicht erlaubt.
  9. Das Konsumieren von Drogen jeglicher Art ist strengstens untersagt.
  10. Jeder Teilnehmer verpflichtet sich, den Veranstaltungssaal und alle übrigen Räumlichkeiten sauber zu hinterlassen. Der Abfall gehört in die vorgesehenen Mülltonnen oder Mülltüten und darf nicht auf den Boden geworfen werden. Flüssiger sowie brennbarer Abfall darf nicht in Mülltonnen geworfen werden. Ist die Tonne in unmittelbarer Umgebung überfüllt, so ist nächste, nicht überfüllte Tonne aufzusuchen.
  11. Das Rauchen in der Halle ist strikt verboten. Für die Raucher werden extra Bereiche ausgewiesen. Alkohol ist in Maßen erlaubt nicht in Massen.
  12. Vor dem Verlassen der Veranstaltung ist der eigene Platz aufzuräumen und gegebenenfalls zu reinigen, egal ob es sich um die eigenen Verunreinigungen handelt oder nicht. Lebensmittel und Getränkeflaschen sind wieder mit nach Hause zu nehmen.
  13. Jeder Teilnehmer erkennt sonstige separat angekündigte Bestimmungen zur Veranstaltung an und akzeptiert diese hiermit.

 

 

 

 

 
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